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Praxis für Kinder- und 
Jugendlichenpsychotherapie

Georg Piller

Professionelle Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Familien

Gesetzliche Krankenversicherung

Alle Leistungen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Es entstehen Ihnen keine Kosten.

Sie können sich selbstständig bei mir melden und benötigen keine Überweisung durch einen Arzt.

Private Krankenversicherungen und Beihilfe

übernehmen in der Regel unkompliziert die Kosten für die Psychotherapie für Kinder und Jugendliche.

 

Fragen Sie bei Ihrer Kasse nach Ihren individuellen Konditionen.

KJHG-Therapie / Psychotherapie nach SGB VIII

Eine Psychotherapie kann auch nach dem Kinder- und Jugendhilfe-Gesetz (SGB VIII) finanziert werden. Bei diesen Therapien liegt ein besonderer Schwerpunkt in der Beratung des Bezugsumfeldes des Kindes. Einleitung und Kostenübernahme erfolgen im Rahmen der Hilfeplanung durch den KJPD und das Jugendamt. 

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