Eine Psychotherapie kann auch nach dem Kinder- und Jugendhilfe-Gesetz (SGB VIII) finanziert werden. Bei diesen Therapien liegt ein besonderer Schwerpunkt in der Beratung des Bezugsumfeldes
des Kindes.
Einleitung und Kostenübernahme erfolgen im Rahmen der Hilfeplanung durch den KJPD und das Jugendamt. Ich habe einen Trägervertrag mit der Senatverwaltung und kann Ihnen deshalb Therapien
nach KJHG anbieten. Sollten Sie dazu Fragen haben, können Sie mich gerne kontaktieren.