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Praxis für Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapie
Georg Piller
Professionelle Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Familien
Gesetzliche Krankenversicherung
Alle Leistungen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Es entstehen Ihnen keine Kosten.
Sie können sich selbstständig bei mir melden und benötigen keine Überweisung durch einen Arzt.
Private Krankenversicherungen und Beihilfe
übernehmen in der Regel unkompliziert die Kosten für die Psychotherapie für Kinder und Jugendliche.
Fragen Sie bei Ihrer Kasse nach Ihren individuellen Konditionen.
KJHG-Therapie / Psychotherapie nach SGB VIII
Eine Psychotherapie kann auch nach dem Kinder- und Jugendhilfe-Gesetz (SGB VIII) finanziert werden. Bei diesen Therapien liegt ein besonderer Schwerpunkt in der Beratung des Bezugsumfeldes des Kindes. Einleitung und Kostenübernahme erfolgen im Rahmen der Hilfeplanung durch den KJPD und das Jugendamt.
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