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Praxis für Kinder- und 
Jugendlichenpsychotherapie

Georg Piller

Professionelle Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Familien

Testdiagnostik bei Lernproblemen (Lesen, Schreiben, Rechnen, Aufmerksamkeit)

Störungen der schulischen Fertigkeiten

Studien zeigen, dass zwischen 2% bis 5% aller Kinder erhebliche Probleme mit dem Lesen, Schreiben oder Rechnen haben. Diese führen nicht nur zu schlechteren schulischen Leistungen, sondern belasten Kinder auch emotional, da sie - trotz aller Anstrengungen - nicht die gewünschten Verbesserungen erreichen.

 

Daraus entwickelt sich unter Umständen eine Sekundärproblematik, die sich z.B. in Ängsten, Selbstunsicherheit, fehlender Motivation oder Gereiztheit äußern kann. Zudem belasten Konflikte beim Lernen oder bei den Hausaufgaben das Verhältnis zwischen (besorgten) Eltern und (überforderten) Kindern.

Diagnostisches Vorgehen

Zur Feststellung einer sogenannten Teilleistungsstörung werden zunächst diejenigen Bereiche getestet, in denen die Lernprobleme vermutet werden. Anschließend wird das allgemeine Intelligenzniveau erhoben, um weitere Hinweise auf individuelle Stärken und Schwächen des Kindes zu bekommen.  

In einem Gespräch werden emotionale und andere Stressoren erfragt, um auszuschließen, dass psychische Probleme oder schwierige Lebensverhältnisse das Lernen verhindern. 

 

Erst nach diesem umfassenden Überblick kann eine qualifizierte Diagnose erfolgen. Die Ergebnisse werden der Familie am Ende in Form eines Briefes mitgegeben.

Was nützt eine Diagnose?

Das Erkennen einer Lese-, Rechtschreib- oder Rechenstörung schafft zunächst einmal Klarheit über die Ursache der Probleme und eröffnet den Weg zu weiteren Hilfen.  

 

Nachteilsausgleich

Die Schule kann dem Kind einen sogenannten Nachteilsausgleich einräumen. Dazu gehört zum Beispiel: 

  • eine Verlängerung der Bearbeitungszeit,

  • das Zulassen spezieller Arbeits- und Hilfsmittel,

  • das Ersetzen eines Teils der schriftlichen durch mündliche Lernerfolgskontrollen,

  • oder das Vorlesen von schriftlich gestellten Aufgaben.

 

Notenschutz

Außerdem kann die Schulleitung festlegen, dass die Lese- und Rechtschreibleistungen in allen Fächern bei der Bewertung für die Dauer von jeweils bis zu zwei Schuljahren unberücksichtigt bleiben.   

 

Lerntherapie

Bei schwerwiegenden Störungen können Familien eine Lerntherapie beantragen. In dieser werden die betroffenen Bereiche mit speziellen Methoden trainiert und verbessert. Die Finanzierung einer Lerntherapie wird beim Jugendamt beantragt. 

 

Bitte beachten Sie, dass in meiner Praxis bei Lernproblemen nur die Diagnostik erfolgen kann.  Eine langfristige Behandlung der schulischen Probleme wird von mir nicht angeboten.  

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